Wühlmausbekämpfung
Grund- und Fortbildungslehrgänge für Begasungen mit Phosphorwasserstoff zur Schädlingsbekämpfung im Erdreich
| Rechtsgrundlage: |
Technische Regeln für Gefahrstoffe gemäß Anlage 1 zur TRGS 512 "Begasungen" |
| Anerkennung: |
Die Sachkundelehrgänge sind von der nach Landesrecht zuständigen Behörde anerkannt |
Teilnahmevoraus- setzungen: |
Grundlehrgang: - Erste-Hilfe-Lehrgang* - Zeugnis eines ermächtigten Arztes gem. § 15 Abs. 3 GefStoffV* Fortbildungslehrgang: - Erste-Hilfe-Training* - Befähigungsschein - Zeugnis eines ermächtigten Arztes gem. § 15 Abs. 3 GefStoffV* * Diese Unterlagen sind erst bei der Beantragung des Befähigungsscheines notwendig. |
| Zielgruppen: |
Baumschulen, Deichverbände, Greenkeeper, Gärtner, Schädlingsbekämpfungsunternehmen. |
| Lernziel: |
Erwerb der Sachkunde (Sachkundezeugnis) |
| Prüfung: |
Für den Grund- und Fortbildungslehrgang finden schriftliche Prüfungen statt. Zusätzlich können mündliche Prüfungsfragen gestellt werden. Über die erfolgreiche Teilnahme an dem Lehrgang wird ein Zeugnis erteilt, das bundesweit gültig ist. |
| Lehrgangsort: |
Oldenburg |
| Termine: |
Grundlehrgang = 23.-24. April 2012 Fortbildung = 23. April 2012 |
Teilnahmegebühr Grundlehrgang: Fortbildungslehrgang: Prüfungsgebühr: |
€ 440,-- zzgl. USt. € 320,-- zzgl. USt € 52,-- In der Teilnahmegebühr sind die Lehrgangsunterlagen, das Mittagessen und die Pausengetränke enthalten.
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