Waffenhandelserlaubnis

Vorbereitungslehrgang auf die Fachkundeprüfung für den Waffenhandel

Rechtsgrundlage: § 22 Waffengesetz (WaffG) in Verbindung mit §§ 12, 13 der 1. VO zum Waffengesetz (1. WaffV).
Teilnahmevoraussetzungen: Mehrjähriger Umgang mit Schusswaffen jeglicher Art in Verbindung mit waffenrechtlichen Erlaubnissen, z. B.
- gelbe, grüne oder rote Waffenbesitzkarte
- Munitionserwerbschein
- gültiger Jagdschein
- sprengstoffrechtliche Erlaubnis (§ 27 SprengG)
Zielgruppen: Inhaber und Mitarbeiter von Waffengeschäften, Sportschützen
Lernziel: Nachweis der erforderlichen Fachkunde als Voraussetzung für die Waffenhandelserlaubnis.
Prüfung: Die Prüfung findet bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer statt und ist mündlich abzulegen.
Lehrgangsort: Hannover
Dauer: Der Lehrgang findet in zwei Teilen statt (jeweils Donnerstag und Freitag, 8 - 18 Uhr, Samstag 8 - 13 Uhr). Zwischen beiden Lehrgangsteilen liegt ein Abstand von ca. 2 Wochen.
Termine: Teil I: Februar 2013
Teil II: "
Teilnahmegebühr:
€ 980,-- zzgl. USt.
In der Teilnahmegebühr sind die Lehrgangsunterlagen, das Mittagessen und die Pausengetränke enthalten.
Prüfungsgebühr: € 230,--wird gesondert von der IHK berechnet.
 
 
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