PU-Schaum
Vorbereitungslehrgang auf die eingeschränkte Sachkundeprüfung gem. § 5 ChemVerbotsV zur Abgabe von MDI-haltigem Montageschaum (PU-Schaum) im Einzelhandel
| Rechtsgrundlage: |
Sachkunde nach § 5 Chemikalien-Verbotsverodnung (ChemVerbotsV) Methylendiphenyldiisocyanate (MDI) sind gemäß der 1. Änderungsverordnung zur Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP/GHS-Verordnung) nach noch gültiger Rechtsgrundlage mit dem R-Satz R40 (Verdacht auf krebserzeugende Wirkung) zu kennzeichnen (s. dazu die TRGS 430 "Isocyanate - Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen" von März 2009 (GMBl. Nr. 16/18 vom 04.05.2009)). Alle mit R40 gekennzeichneten Stoffe und Zubereitungen fallen unter § 3 Abs. 1 ChemVerbotsV. Ihre Abgabe an den privaten Endeverbraucher darf nur durch eine Person mit Sachkunde nach § 5 ChemVerbotsV erfolgen. |
| Zielgruppen: |
Bau-, Heimwerker- und Gartenfachmärkte, Baustoffgroßhandel |
| Lernziel: |
Erwerb der eingeschränkten Sachkunde für die Abgabe von PU-Schaum |
| Prüfung: |
Es findet eine schriftliche Prüfung statt. Zusätzlich können mündliche Prüfungsfragen gestellt werden. Über die erfolgreiche Teilnahme an dem Lehrgang wird ein Zeugnis erteilt, das bundesweit gültig ist. |
| Lehrgangsort: |
Hannover
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| Termine: |
27.06.2012 27.08.2012 |
Teilnahmegebühr: Prüfungsgebühr: |
€ 165,-- zzgl. USt. € 60,-- In der Teilnahmegebühr sind die Lehrgangsunterlagen, das Mittagessen und die Pausengetränke enthalten. |
| Inhouse-Schulungen: |
Nach Absprache. |