PU-Schaum

Vorbereitungslehrgang auf die eingeschränkte Sachkundeprüfung gem. § 5 ChemVerbotsV zur Abgabe von MDI-haltigem Montageschaum (PU-Schaum) im Einzelhandel

Rechtsgrundlage: Sachkunde nach § 5 Chemikalien-Verbotsverodnung (ChemVerbotsV)
Methylendiphenyldiisocyanate (MDI) sind gemäß der 1. Änderungsverordnung zur Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP/GHS-Verordnung) nach noch gültiger Rechtsgrundlage mit dem R-Satz R40 (Verdacht auf krebserzeugende Wirkung) zu kennzeichnen (s. dazu die TRGS 430 "Isocyanate - Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen" von März 2009 (GMBl. Nr. 16/18 vom 04.05.2009)).
Alle mit R40 gekennzeichneten Stoffe und Zubereitungen fallen unter § 3 Abs. 1 ChemVerbotsV. Ihre Abgabe an den privaten Endeverbraucher darf nur durch eine Person mit Sachkunde nach § 5 ChemVerbotsV erfolgen.
Zielgruppen: Bau-, Heimwerker- und Gartenfachmärkte, Baustoffgroßhandel
Lernziel: Erwerb der eingeschränkten Sachkunde für die Abgabe von PU-Schaum
Prüfung: Es findet eine schriftliche Prüfung statt. Zusätzlich können mündliche Prüfungsfragen gestellt werden. Über die erfolgreiche Teilnahme an dem Lehrgang wird ein Zeugnis erteilt, das bundesweit gültig ist.
Lehrgangsort: Hannover
Termine: 27.06.2012
27.08.2012
Teilnahmegebühr:
Prüfungsgebühr:
€ 165,-- zzgl. USt.
€ 60,--
In der Teilnahmegebühr sind die Lehrgangsunterlagen, das Mittagessen und die Pausengetränke enthalten.
Inhouse-Schulungen: Nach Absprache.

PU-Schaum 27.06.2012 in Hannover

PU-Schaum 27.08.2012 in Hannover

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