Natriumchlorat
Vorbereitungslehrgang auf die eingeschränkte Sachkundeprüfung gem. § 5 ChemVerbotsV zur Abgabe von Natriumchlorat und natriumchlorathaltigen Zubereitungen (Kennzeichnung: brandfördernd) im Einzelhandel.
| Rechtsgrundlage: |
Sachkunde nach § 5 Chemikalien-Verbotsverodnung (ChemVerbotsV)
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| Zielgruppen: |
Baumärkte, Gartencenter, Haus- und Gartenmärkte, Landwirtschaftliche Genossenschaften |
| Lernziel: |
Erwerb der eingeschränkten Sachkunde für die Abgabe von von Natriumchlorat und natriumchlorathaltigen Zubereitungen (Kennzeichnung: brandfördernd) im Einzelhandel |
| Prüfung: |
Es findet eine schriftliche Prüfung statt. Zusätzlich können mündliche Prüfungsfragen gestellt werden. Über die erfolgreiche Teilnahme an dem Lehrgang wird ein Zeugnis erteilt, das bundesweit gültig ist. |
| Lehrgangsort: |
Hannover |
| Termine: |
auf Anfrage |
| Teilnahmegebühr: |
€ 160,-- zzgl. USt. und € 60,-- Prüfungsgebühr. In der Teilnahmegebühr sind die Lehrgangsunterlagen, das Mittagessen und die Pausengetränke enthalten. |
| Inhouse-Schulungen: |
Nach Absprache. |